Investition für Ihre Gesundheit und Entwicklung

Vorgespräch, 25 Min., 45 Euro

Für Einzelpersonen

A: 3-Sitzungen, 550 Euro
B:  5-Sitzungen, 750 Euro
C:  10-Sitzungen, 1.450 Euro
  • Die ersten Sitzungen dauern 90 bis 120 Min., die Folgesitzungen 50 bis 60 Min.
  • Einzelsitzungen bei Bedarf im Anschluss: 50 Min., 150 Euro

Löse die Ursache, und das Problem verschwindet nicht nur vorübergehend, sondern es verschwindet, Punkt.

Dr. Edwin K. Yager
Für Paare und Familien
D: 3-Sitzungen, 650 Euro
2 x Paar- oder Familiensitzung und
1 x Einzelsitzung

E: 5-Sitzungen, 950 Euro
3 x Paar- oder Familiensitzung und
2 x Einzelsitzung
F: 8-Sitzungen, 1.650 Euro
4 x Paar- oder Familiensitzung und
4 x Einzelsitzung

G: Halber Tag (ca. vier Stunden, nur vor Ort), 650 Euro
H: Ein Tag (ca. acht Stunden, nur vor Ort), 1.250 Euro
  • Die Paar- oder Familiensitzungen dauern je 90 Min. und Einzelsitzungen je 90 bis 120 Min.
  • Paar- oder Familiensitzung bei Bedarf im Anschluss: 90 Min., 190 Euro
  • Einzelsitzungen bei Bedarf im Anschluss: 50 Min., 150 Euro

Jede Paarbeziehung ist eine Inszenierung der Kindheit. Man kann aber das Manuskript ändern.

– Hans Jellouschek

Kostenübernahme

Meine Praxis ist eine Selbstzahlerpraxis. Dies gilt für alle meinen Angebote der Psychotherapie, Paar- und Familientherapie und Coaching.

Die Rechnungen der Psychotherapie könnten Sie in Ihrer nächsten Steuererklärung als Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater über die entsprechenden Voraussetzungen.

Sind Sie privat krankenversichert oder haben eine Zusatzversicherung?

Dann informieren Sie sich noch vor dem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse und schauen Sie nach, ob die Leistungen für eine Therapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie mitversichert ist.

Als Selbstzahler/in haben Sie folgende Vorteile:
  • Keine lange Wartezeiten. Kurzfristige Termine sind möglich.
  • Keine langwierigen Antrags- und Bewilligungsverfahren bei der Krankenkasse
  • Keine Einschränkung der Therapieverfahren
  • Frei von Sperrfristen. Brechen Sie eine von der Krankenkasse finanzierte psychotherapeutische Behandlung ab oder ist diese ausgelaufen, greift die sogenannte Sperrfrist.
  • Es wird keine Dokumentation bzw. Diagnose an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Das kann bei einem Wechsel der Krankenversicherung oder Abschluss mancher Versicherungen von Vorteil sein.